BAG Fanprojekte
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) wurde 1989 in Dortmund als Interessenvertretung der damals existierenden Fanprojekte und ihrer Mitarbeiter*innen gegründet. Sie war Anfang der 1990er-Jahre daran beteiligt, dass durch das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) die Drittelfinanzierung der Fanprojekte geregelt und die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) gegründet wurde. Die BAG ist mittlerweile der anerkannte fachliche Zusammenschluss aller Fanprojekte in Deutschland, die professionelle sozialpädagogische Arbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Fußballfans nach dem NKSS leisten.
Die BAG sieht sich darüber hinaus als eine Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der lokalen Fanprojekte. Ihre Zielsetzung ist die Schaffung einer Gemeinschaft, die sich – über örtliche Einzelinteressen hinaus – auf regionaler und bundesweiter Ebene für die Belange ihrer Mitglieder einsetzt und diese motiviert, sich im Sinne einer kritischen Lobbyarbeit für Fußballfans auf allen Ebenen an relevanten Diskussionsprozessen zu beteiligen und sich für die Förderung und den Erhalt von Fankultur zu engagieren. Dies geschieht auch durch die Teilnahme der Mitarbeiter*innen an verschiedenen externen und internen AGs/AKs wie z.B. AG Öffentlichkeitsarbeit, AG Qualitätssiegel und AK Fanfinale. Weiter ist die BAG in zahlreichen Arbeitsgruppen der Fußballverbände vertreten (beispielsweise AG Fankulturen, Expertenrunde Stadionverbote, AG Nationalmannschaft, AK Fanarbeit usw.). Im Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) nehmen die Sprecher*in mit einem Gaststatus teil. Seit der Einrichtung der KOS im Jahre 1993 ist die BAG in deren Beirat vertreten. Von Beginn an war die BAG durch Vertreter*innen aus den Fanprojekten Teil der AG Zeugnisverweigerungsrecht und ist nun Teil des bundesweiten Bündnisses Zeugnisverweigerungsrecht. Die Jahrestagung sowie das Fanfinale in Berlin anlässlich des DFB-Herren-Pokalfinals sind die zwei zentralen Veranstaltungen der BAG.
Seit 2011 ist die BAG der Fanprojekte als eingetragener Verein organisiert. Mitglied in der BAG können nur Fanprojekte sein, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII arbeiten und nach dem NKSS gefördert werden. Im August 2019 gibt es in Deutschland 61 solcher Fanprojekte, diese betreuen Fans aus 68 Fanszenen. Die Netzwerkpartner der BAG der Fanprojekte sind u.a. Vertreter*innen der politischen Parteien, der FußNetzwerke Die Teilnehmer*innen der BAG-Tagung 2019 in Hamburg Fanprojekte 2020 32 ballverbände und -vereine, der Polizei, der Länder und Kommunen und der Fanprojektträger sowie die KOS, die LAG NRW und die BAG Streetwork.