Das 1992 verabschiedete Nationale Konzept Sport und Sicherheit umfasst sieben umfangreiche Teile:
A) Einleitung/Ausgangslage
B) Konzeption zur Einrichtung von Fanprojekten auf örtlicher Ebene und einer Koordinationsstelle Fanprojekte
C) Ergebnisbericht "Bundesweit wirksame Stadionverbote"
D) Rahmenrichtlinien für Ordnerdienste
E) Musterstadionordnung
F) Konzeption für bauliche Sicherheitsstandards und organisatorisch-betriebliche Bedingungen im Stadion
G) Konzeption zur Institutionalisierung der Zusammenarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene
Im Folgenden finden Sie hier einen Teil der KOS betreffenden Kategorie B, aus dem Kapitel 3
Zur überregionalen Unterstützung und Koordinierung wird eine Koordinationsstelle Fanprojekte eingerichtet. Sie soll u.a. die bisher von der »Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte« wahrgenommmenen Aufgaben übernehmen und fortführen.
Es wird vorgeschlagen, dass die Deutsche Sportjugend oder ein anderer anerkannter freier Träger der Jugendhilfe die Trägerschaft der Koordinationsstelle für Fanprojekte übernimmt.
Zur Begleitung bzw. inhaltlichen Mit-Gestaltung der Arbeit der Koordinationsstelle sollte ein Beirat gebildet werden, dem z.B. Vertreter von DFB, Deutschem Städtetag, Bundesministerium für Frauen und Jugend, Sportminister-Konferenz, Jugendminister-Konferenz, Innenminister-Konferenz sowie ggf. weiterer Institutionen angehören.
Fach- und Dienstaufsicht liegen beim Träger.
Das komplette NKSS finden Sie hier.