Nationaler Ausschuss Sport und Sicherheit

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat 1991 festgestellt, dass ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten erforderlich ist, um die Sicherheit bei Sportveranstaltungen zu verbessern. Als Antwort auf die Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen hat die IMK deshalb gemeinsam mit allen Beteiligten das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) erarbeitet und 1993 verabschiedet. Es enthält Empfehlungen zu den Handlungsfeldern Fanbetreuung im Rahmen von Sozialarbeit, Stadionordnung, Stadionverbote, Ordnungsdienste, Stadionsicherheit und Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Auf der Grundlage des NKSS ist in den letzten beiden Jahrzehnten viel für die Sicherheit getan worden. Dazu gehören vor allem der Bau und Betrieb moderner Stadien, die hohe bauliche Sicherheitsstandards erfüllen, die Professionalisierung im Bereich der Ordnungsdienste und der organisatorisch-betrieblichen Bedingungen in den Stadien, die Betreuung der Fanszenen durch sozialpädagogische Fanprojekte, eine intensive und umfangreiche Präventionsarbeit, die Erteilung bundesweit wirksamer Stadionverbote für Gewalttäter, der Einsatz einer professionell arbeitenden Polizei und die gewachsene, enge Zusammenarbeit auf lokaler, nationaler und zunehmend auch internationaler Ebene.

Die Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen betrifft in Deutschland überwiegend Fußballspiele der Männer. Die Lage hat sich in den letzten Jahren durch neue Entwicklungen und Phänomene verändert. Diese Veränderungen sind europaweit zu beobachten und stellen alle Beteiligten vor neue Herausforderungen.

Konzeptentwicklung seit 2009

Das Thema Sicherheit bei Fußballspielen erhält regelmäßig neue Impulse. Es gibt vielfältige Aktivitäten und Initiativen der Politik, des deutschen Fußballs und polizeilicher Gremien. Der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit ist an der Entwicklung und Umsetzung dieser bundesweiten Konzepte und Initiativen maßgeblich Netzwerke Fanprojekte 2020 43 beteiligt. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen wurde beispielsweise eine mit dem DFB und der DFL abgestimmte Konzeption zur „Beteiligung der Polizeien der Länder und des Bundes an der Spieltagsplanung für Fußballspiele“ erarbeitet. Sie hat das Ziel, Sicherheitsanforderungen frühzeitig in der Spieltagsplanung zu berücksichtigen und einsatzmäßige Belastungsspitzen der Polizeien der Länder und des Bundes zu reduzieren.

Auch wurde eine „Bundesweit einheitliche Rahmenkonzeption für den Umgang mit Fangruppen und gewaltbereiten bzw. gewalttätigen Personen“ für die Polizeien der Länder und des Bundes erarbeitet und umgesetzt.

Die Rahmenkonzeption beinhaltet u. a.:

• den offensiven spieltagsunabhängigen Dialog,

 • die frühzeitige auf den Spieltag bezogene Kommunikation mit Fans und Vereinen,

• die enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten und Fanbeauftragen sowie Ordnungsdiensten,

• die Verbesserung der Informationslage durch das Ausschöpfen aller zugänglichen und rechtlich zulässigen Quellen und die unmittelbaren Steuerung der Erkenntnisse,

• die Abstimmung eines gemeinsam getragenen Sicherheitskonzeptes,

• eine größtmögliche Differenzierung zwischen friedlichen Fans und Gewalt suchenden Gruppen und

• das Ausschöpfen aller Möglichkeiten, um Gewalt im Vorfeld zu reduzieren bzw. zu verhindern und Gewalttäter konsequent zu verfolgen.

Die aktuelle Fassung des NKSS (2012) wurde durch die Innenministerkonferenz am 9. Dezember 2011 verabschiedet.

Der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)

Bindeglied der Netzwerkpartner*innen auf Bundesebene ist der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS). In dem regelmäßig tagenden Ausschuss sind alle für die Sicherheit und Prävention verantwortlichen Behörden, Verbände und Organisationen vertreten. Der NASS schreibt das NKSS fort und versucht, dauerhaft ein bundesweit einheitliches Vorgehen aller Beteiligten zu gewährleisten.

Aufgaben des Nationalen Ausschusses

Der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit hat insbesondere folgende Aufgaben:

• Gewährleisten der erforderlichen Information, Kommunikation und Zusammenarbeit,

• Abstimmen eines einheitlichen Handelns,

• Auswertung lagebezogener und wissenschaftlicher Erkenntnisse im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen – auch aus dem Ausland,

• Bereitstellen von Informationen zu wirksamen Maßnahmen und Konzepten,

• Abstimmen von Lösungen für überregionale Problemstellungen und Entwicklungen,

• Fortschreiben des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit sowie

• Durchführen aufgabenbezogener Öffentlichkeitsarbeit.

Der NASS tagt mindestens einmal im Jahr nach Saisonende und wertet die Erkenntnisse der zurückliegenden Spielzeit aus. Die Sitzungen dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch sowie der Meinungsbildung. Soweit erforderlich, bereitet der NASS Entscheidungen zuständiger Stellen durch Beschlüsse und Vorlagen vor.